Revidiertes Erbrecht: mehr Freiheiten ab 2023
Revidiertes Erbrecht: mehr Freiheiten ab 2023
Was ist überhaupt der Erbnachlass?
Unter dem Erbnachlass versteht man das gesamte aktive wie auch passive Vermögens eines Erblassers. Die Erbschaft beinhaltet somit nicht nur Güter und Rechte, sondern unter Umstände auch Verpflichtungen.
Mit dem Tod des Erblassers, müssen die gesetzlichen Erben beziehungsweise die nach Art. 483 ZGB eingesetzten Erben den Nachlass regeln.
Im Todesfall des Erblassers werden dessen Vermögensgegenstände inventarisiert und bilden anschließend die Erbmasse, die an die Erben verteilt wird. Der genaue Umfang ergibt sich dabei aus der Differenz von Aktivnachlass, also den positiven Vermögenswerten und dem Passivnachlass, der aus den Schulden sowie vertraglichen Pflichten besteht.
Generelle Änderungen durch die Revision
Neu sind ab dem 01.01.2023 nur folgende gesetzliche Erben pflichtteilsgeschützt:
- 50% Ehegattin / Ehegatte
- 50% Nachkommen
Pflichtteilssituation – grafische Darstellung
Die Situation der Pflichtteile wird sich ab 01.01.2023 wie folgt verändern:
|
Bis 31.12.2022 |
Ab 01.01.2023 |
Ehegatte |
50% des gesetzlichen Erbanspruches |
50% des gesetzlichen Erbanspruches |
Nachkommen |
75% des gesetzlichen Erbanspruches |
50% des gesetzlichen Erbanspruches (Reduktion) |
Eltern |
50% des gesetzlichen Erbanspruches |
0% des gesetzlichen Erbanspruches (Pflichtteil entfällt komplett) |
Wie dargestellt, entfällt daher der gesamte Pflichtteil der Eltern eines Erblassers. Zusätzlich wird der Pflichtteil von Nachkommen um 25% reduziert.
Die freie verfügbare Quote – eine Veranschaulichung
Erbempfänger |
Gesetzliche Erbteilung (ohne Testament oder Erbvertrag) |
Pflichtteile und frei verfügbare Quote |
Ehegatte und Nachkommen |
50% Ehegatte 50% Nachkommen |
25% Ehegatte 25% Nachkommen 50% Freie Quote |
Ehegatte und Eltern |
75% Ehegatte 25% Eltern |
37.5% Ehegatte 0.00% Eltern 62.5% Freie Quote |
Ehegatte und Geschwister |
75% Ehegatte 25% Eltern |
37.5% Ehegatte 0.00% Geschwister 62.5% Freie Quote |
Nachkommen (zur Veranschaulichung 3 Kinder) |
33.33% Kind 1 33.33% Kind 2 33.33% Kind 3 |
16.66% Kind 1 16.66% Kind 2 16.66% Kind 3 50% Freie Quote |
Somit schafft die Erbrevision per 01.01.2023 im Bereich der freien Quote neue Möglichkeiten, die neu höhere freie Quote zuteilen zu können. Natürlich steigt aber somit auch die Verantwortung jedes Einzelnen, sich um seine Erbverteilung zu kümmern.
Änderung für Ehepaare in Scheidung
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft Ehepaare in Scheidung: Heute verfällt der Erb- und Pflichtteilanspruch erst mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil. Ab 1.1.2023 wird der Pflichtteilsschutz bereits bei einem hängigen Scheidungsverfahren aufgehoben.
Mit einem einfachen Testament kann somit neu der in Scheidung stehende Ehepartner respektive die in Scheidung stehende Ehepartnerin vollständig enterbt werden.
Weiterhin kein gesetzliches Erbrecht beim Konkubinat
An der Stellung von Konkubinatspartnern hat die Revision des Erbrechts nichts geändert. Diese haben weiterhin kein gesetzliches Erbrecht. Begünstigungen von Konkubinatspartnern müssen also weiterhin testamentarisch oder vertraglich geregelt werden.
Ebenfalls nichts geändert hat sich an der steuerlichen Situation: Je nach Kanton wird die Erbschaft an einen Konkubinatspartner weiterhin mit Erbschaftssteuern von bis zu 50% belastet.
Klarheit bei der Säule 3a
Schon bisher war rechtlich unbestritten, dass Vorsorgeguthaben bei einer Versicherungseinrichtung der Säule 3a nicht in den Nachlass fallen. Neu ist explizit festgehalten, dass alle Vorsorgeguthaben der Säule 3a, sowohl bei Versicherungen wie bei Bankstiftungen, gleich behandelt werden und nicht in den Nachlass fallen.
Die Begünstigungsordnung wird durch das betroffene Sozialversicherungsrecht geregelt. Dennoch werden Ansprüche aus der Säule 3a im Umfang des Rückkaufswerts der Pflichtteilsberechnungsmasse hinzugerechnet. Idealerweise verweisen Sie im Testament auf Begünstigungsanordnungen, die Sie bei der Vorsorgeeinrichtung hinterlegt haben.
Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinander.
Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da und helfen Ihnen weiter.