Sorgenfreie Ferien im Ausland? Nicht ohne Ihre internationale Versicherungskarte!
Sorgenfreie Ferien im Ausland? Nicht ohne Ihre internationale Versicherungskarte!

Internationale Versicherungskarte – was ist das?
Die internationale Versicherungskarte ist der Nachweis dafür, dass für Ihr Fahrzeug eine Autohaftpflicht mit ausreichend hoher Deckung besteht. Sie gilt international und sollte daher auf jeder Fahrt ins Ausland dabei sein.
Kontrollieren Sie, ob Ihre Versicherungskarte vorhanden und noch gültig ist. Falls nicht, können Sie Ihre aktuelle Versicherungskarte unter folgender E-Mail-Adresse kostenlos bestellen: afs@a-f-s.ch.
Was steht auf der Internationalen Versicherungskarte?
Bei einem Schadensfall im Ausland ist Ihre internationale Versicherungskarte das entscheidende Dokument. Hier sind alle Daten zu Ihrem Auto und Ihrer Versicherung vermerkt: Kennzeichen, Herstellermarke und Anschrift Ihrer Versicherung. Außerdem finden Sie auf der Internationalen Versicherungskarte hilfreiche Adressen von Büros, die Ihnen bei der Schadensregulierung helfen, sowie die Gültigkeitsdauer der Internationalen Versicherungskarte.
In welchen Ländern braucht man die internationale Versicherungskarte?
Grundsätzlich ist es so: Wenn Sie mit dem Auto ins Ausland fahren möchten, muss Ihr Fahrzeug die Versicherungsvorschriften im entsprechenden Reiseland erfüllen. Hierfür können Sie eine Grenzversicherung abschließen. Oder Sie weisen nach, dass Ihre Auto-Haftpflichtversicherung diese Anforderungen erfüllt: mit der internationalen Versicherungskarte.
In den meisten europäischen Ländern gilt bereits das Kennzeichen als Nachweis, dass Sie ausreichend versichert sind. In einigen Ländern sollten Sie aber zudem die Internationale Versicherungskarte mitnehmen. Zum Beispiel in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Marokko, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, der Türkei, Tunesien, der Ukraine und Weißrussland.
In Italien und auf dem Balkan wird die Internationale Versicherungskarte noch oft bei der Einreise und bei Unfällen verlangt. So oder so ist sie eine praktische Begleiterin, die alle wichtigen Daten für die Schadensabwicklung enthält.
Wo ist der Geltungsbereich der Internationalen Versicherungskarte?
Als Nachweis einer ausreichenden Versicherung ist die Internationale Versicherungskarte in nahezu ganz Europa anerkannt. Die Versicherer decken neben der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein noch folgende Länder ab:
Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kosovo*, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern.
*Trotz Deckung für den Kosovo, brauchen Sie hier ebenfalls eine Grenzversicherung um mit dem Fahrzeug ins Land einreisen zu dürfen.
Für die restlichen Länder besteht keine Deckung. Hier müssen Sie zwingend eine entsprechende Grenzversicherung abschließen.