Luftfahrt - Versicherungen
Unser Angebot an Luftfahrt - Versicherungen
Sie sind in der Luft aktiv? Sei es mit einem Modellflugzeug, Fallschirm, Paraglider, Ballon, Helikopter oder Flächenflugzeug. So ist es unerlässlich sich um den notwendigen Versicherungsschutz zu kümmern. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, müssen zwingend Versicherungen vorhanden sein bevor ein Luftfahrzeug in die Luft gehen kann. Hier schreibt zumindest das Gesetz vor, dass eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein muss. Andere Versicherungen wie Kasko, Unfallversicherung, oder auch Rechtschutzversicherung sind freiwillig.
Als Pilot setzt man sich zusätzlicher Gefahren aus, deshalb lohnt es sich, die diversen Schutzmöglichkeiten abzuklären.
Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Luftfahrt - Versicherungen
Die Halter-Haftpflichtversicherung ist eine weltweit gültige Pflichtversicherung und zur Zulassung eines Luftfahrzeuges zwingend erforderlich.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet jeder Halter (=Besitzer) eines Luftfahrzeuges für Schäden, die mit diesem entstehen. Normale private Haftpflichtversicherungen decken in der Regel keine solchen Schäden. Somit ist man gegen Unfälle, ohne zusätzliche Versicherung, nicht abgedeckt!
Im Versicherungsschutz enthalten ist auch die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Bedienung und Kontrolle des versicherten Luftfahrzeugs beteiligt sind.
Die Halter-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs bei unbeteiligten Dritten oder an fremden Sachen ausserhalb des Luftfahrzeuges entstehen.
Bei der Passagier-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht bei der Beförderung von Personen und Gepäck an Bord von Luftfahrzeugen versichert. Der Versicherungsschutz umfasst die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Bedienung und Kontrolle des Luftfahrzeuges beteiligt sind, auch die des Luftfrachtführers, der nicht Versicherungsnehmer ist.
Nach LTrV ist ein Pilot verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der entsteht, wenn ein Fluggast an Board eines Flugzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen in dieses getötet oder verletzt wird.
Auch kommt eine unbeschränkte Haftung auf Grund sonstigen Rechts zum Tragen, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
Deshalb empfehlen wir grundsätzlich jedem Halter eines Luftfahrzeuges die Passagier-Haftpflichtversicherung, wenn Passagiere – auch nur gelegentlich - befördert werden.
Die kombinierte Halterhaftpflicht- und Passagier-Haftpflichtversicherung ist eine sehr empfehlenswerte Alternative, da sie die optimale Kombination zwischen den beiden Versicherungen ist. Sie haben denselben Versicherungsschutz bei einer einheitlichen Deckungssumme je Schadenereigniss, was für mehr Flexibilität und Sicherheit für die einzelne Person sorgt. Wir beraten Sie gerne über die Höhe der zu abschliessenden Versicherungssumme.
Die Kriegsversicherung versichert bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Kriegsrisiken, denen das versicherte Luftfahrzeug ausgesetzt ist.
Dabei sind z. B. Bürgerkrieg, Streik, Aufruhr, Sabotageakte, Flugzeugentführungen sowie Beschlagnahme eingeschlossen. Bei der Beratung des passenden Versicherungsschutzes bei weltweiter Streckenplanung und speziell für Flüge in politisch kritische Gebiete helfen wir Ihnen gerne.
Bis zu einem Abfluggewicht von 2000kg ist in der Regel die Kriegshaftpflicht automatisch mitversichert.
Schützen Sie Ihre wertvollen Luftfahrzeuge durch eine Luftfahrt-Kaskoversicherung, die bei Verlust oder Beschädigung für den Schaden oder wenigstens einen Grossteil dessen aufkommt.
Versichert sind alle Gefahren, denen das versicherte Fahrzeug ausgesetzt ist – bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme. (Ausgenommen grob fahrlässiges Verhalten: keine/schlechte Flugvorbereitung, Alkohol-/Drogenkonsum, Treibstoffmangel, nichteinhalten gesetzlicher Wartungsvorschriften)
Strassentransporte von Motorseglern, Segelflugzeugen und Ballonen sind ebenfalls mitversichert.
Für die Ermittlung der Versicherungssumme sind folgende Punkte notwendig:
- Verwendungszweck
- Typ und Alter des Luftfahrzeuges
- Zahl der Piloten und deren Flugerfahrungen
- bislang entstandene Schäden und einen unterzeichneten Fragebogen
Weitere Informationen und eine an Sie angepasste Versicherung geben wir Ihnen gerne auf Ihre weiteren Flüge mit.
Eine Stilliegeversicherung für Luftfahrzeuge kann abgeschlossen werden, wenn ein Luftfahrzeug ganz aus dem Betrieb genommen wird. Dies gilt nicht für eine blosse Winterruhe, jedoch sind Probeläufe und damit verbundene Rollvorgänge abgedeckt. Weiter sind alle Gefahren abgesichert, denen das Luftfahrzeug ausgesetzt ist.
Ab einer Anzahl von mindestens 3 Luftfahrtzeugen bieten wir Privatpersonen eine Flottenversicherung mit einem erheblichen Flottennachlass an.
Luftsportvereine erhalten ebenfalls ab mindestens 3 Flugzeugen einen erheblichen Flottenrabatt.
Die Unfallversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Piloten. Viele Piloten sind gegen das Unfallrisiko nur unzureichend oder gar nicht versichert.
Eine schwerliegende Verletzung kann für Sie und ihre Familie viele Konsequenzen, vor allem finanziell, nachziehen.
Wir empfehlen unseren Kunden deshalb grundsätzlich eine Unfallversicherung, die das Flugrisiko mitversichert.
Unser neustes innovatives Konzept ist für alle Piloten interessant – egal ob Sie beruflich oder rein privat fliegen. Wir bieten Ihnen einen Unfallschutz, der ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die ideale Luftfahrt-Unfallversicherung für Sie zu finden.
Diese schützt Passagiere und Besatzungsmitglieder vor den finanziellen Folgen von Flugunfällen. Im Gegensatz zur Einheitsdeckung mit einer garantierten Höchstsumme werden bei der Insassenunfallversicherung die Art und Höhe der Leistungen vertraglich festgelegt.
Rasche finanzielle Hilfe für die Geschädigten ist sichergestellt, da die Versicherungsleistungen ohne Abklärung der Haftpflichtfrage sofort nach Eintritt des Schadenereignisses erbracht werden. Die Leistungen werden auf die Haftpflichtansprüche angerechnet.
Da Flugzeugunfälle, Luftraumverletzungen Notlandungen etc in der Regel neben dem zivilrechtlichen auch den strafrechtlichen und administrativen Bereich tangieren, ist der Beizug eines juristischen Fachberaters (Anwalt) vielfach unabdinglich. Gegen mögliche hohe Rechtskosten, für Anwälte Gerichtskosten oder Expertisen, ist eine entsprechende Rechtschutzversicherung für Piloten oder Luftfahrzeughalter empfehlenswert.
In dem Versicherungsschutz der Luftfahrt - Kaskoversicherung sind plötzlich auftretende interne Schäden nicht versichert.
Für Schäden durch Überhitzung oder Materialbruch etc. benötigen Sie die sogenannte Triebwerksversicherung. Schäden durch äußere Einwirkung sind durch die Luftfahrt - Kaskoversicherung gedeckt.
Wir empfehlen die Triebwerkversicherung für Strahlentriebwerke / Turbinentriebwerke und Flugzeugmotoren!
Diese Versicherung deckt unvorhersehbare und plötzlich eintretende Schäden am Flugzeugtriebwerk ab. Sogar ohne Rücksicht darauf, ob die Schadensursache mit dem Betrieb des Flugzeugs, des Hubschraubers oder des Ultraleichtflugzeuges zusammenhängt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Gefahren und Schäden, welche durch eine Kaskoversicherung versichert sind oder hätten versichert werden können.
Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die gesetzlichen Bestimmungen (gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis) sowie die behördlichen und herstellerseitigen Auflagen über das Halten und die Wartung von Luftfahrzeugen, insbesondere die Wartung der Triebwerke, eingehalten werden.
Der Versicherungssumme liegt der Neuwert des Triebwerkes oder des Motors zu Grunde. Luftfrachtkosten sind in der Höhe mitversichert, in der sie bei der Bildung der Versicherungssumme berücksichtigt wurden.