Unternehmensversicherungen
Unser Angebot an Unternehmensversicherungen
Mit unseren Vorsorgelösungen für Unternehmen, Selbständige sichern Sie sich, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen sinnvoll ab. Als Makler handeln wir ausschließlich in Ihrem Auftrag und erstellen Ihnen ein individuelles Versicherungskonzept, genau nach Ihren Bedürfnissen, zusammen.
Dank unserem umfangreichen Know-how bieten wir Ihnen eine individuelle sowie zielgerichtete Beratung und Analyse im komplexen Versicherungsmarkt der Schweiz an. Dies garantiert Ihnen optimale Konditionen für Ihr Unternehmen.
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Wir freuen uns auf Ihren Anruf
Unser Einsatz – Ihre Vorteile:
- Unabhängige Risikoanalyse Ihrer Firma (nicht nur eine reine Policenanalyse und verwaltung sondern aktive Risikoanlyse)
- Transparente Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge
- Ein Ansprechpartner für Sie und Ihre Mitarbeitenden
- Aktuelle Informationen zu einzelnen Versicherungsthemen, auch durch Vorträge bei Personalorientierung (Firmenpräsentationen durch die AFS)
- Optimale Preis-/ Leistungslösungen, abhängig vom jeweiligen Versicherungsvolumen
Allgemein
Eine Versicherung bezeichnet das Grundprinzip für eine kollektive Risikoübernahme: Viele zahlen einen Geldbetrag (Versicherungsbeitrag) in den Topf Versicherer ein, um beim Eintreten eines Schadenfalls aus diesem Geldbetrag einen Schadenausgleich zu erhalten. Die Versicherung ist also eine Beseitigung des Risikos eines Einzelnen durch Beiträge von Vielen.
Unternehmensversicherungen
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert. Als Arbeitnehmende gelten Personen, die im Sinne der AHV einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmenden je nach Tätigkeitsbereich bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder bei den anderen zugelassenen Versicherern (Privatversicherer, Krankenkassen, öffentliche Unfallversicherungskassen) versichern. Versicherte haben Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung bei: Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten. Die Arbeitgeber tragen die Prämien für die obligatorische Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Die Arbeitnehmenden tragen die Prämien für die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle.
Die UVG-Zusatzversicherung schliesst die Lücken der UVG-Deckung und bietet bei Unfall eine bessere Entschädigung für Ihre Mitarbeiter, für Ihre im Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen und für Sie selbst.
Als Arbeitgeber sind Sie, gemäss Obligationenrecht (Art. 324a), verpflichtet, Ihren Mitarbeitenden bei Krankheit den Lohn weiterzuzahlen. Das Arbeitsrecht verlangt dabei eine nach Dienstalter abgestufte Lohnfortzahlung. Die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung übernimmt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. So schützen Sie sich und Ihre Mitarbeitenden vor den finanziellen Folgen der krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit.
Als Arbeitsgeber müssen Sie alle Arbeitnehmer versichern, beschäftigen und haben die Verantwortung, die Arbeitnehmer bei einer registrierten Vorsorgeeinrichtung anzumelden, um ihre finanzielle Absicherung nach der Pensionierung zu sichern.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflicht diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.
Die technischen Versicherungen umfassen Lösungen für die Folgen von schädigenden Einwirkungen im Zusammenhang mit technischen Einrichtungen.
Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter und Transportmittel hinsichtlich der Gefahren während des Transports angeboten. Je nach Art der Interessenlage der am Transport Beteiligten, je nach Art der Transportgüter und Transportmittel, der allgemeinen oder speziellen Transportgefahren und sonstigen Risiken und analog der unterschiedlichen Haftungsgrundlagen und -einschränkungen der Verkehrsträger, werden adäquate Versicherungen erforderlich. Der Versicherungsmarkt hält ein breites Angebot bereit, was kaum ein Transportrisiko unversicherbar erscheinen lässt.
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, bei welcher der Arbeitnehmer ein Aussonderungsrecht bei Konkurs des Arbeitsgebers hat.
Die Betriebsrechtsschutzversicherung ist für KMU und Selbständige. Versichert sind der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Inhaber des Betriebes oder in der Ausübung der selbständigen Tätigkeit. Ebenfalls eingeschlossen sind die mit dem Versicherungsnehmer in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis stehenden Personen aus ihren Verrichtungen für den Betrieb.
Die versicherten Risiken sind: Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Andere Verträge und Straf- und Verwaltungsstrafrecht.st.
Die Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist für jeden Luftfahrzeughalter obligatorisch. Sie deckt Personen- und Sachschäden und schützt Sie zudem vor zu Unrecht geltend gemachten Ansprüchen. Dabei sind folgende Leistungen versicherbar:
Haftplichtversicherung (Schützt gegen Ansprüche von Dritten)
Kasko-Versicherung (Deckung der Schäden am Luftfahrzeug)
Unfall-Versicherung (schützt Passagiere und/oder Besatzungsmitglieder vor finanziellen Folgen von Flugunfällen)
Weitere Versicherungen (Kriegsdeckung, Nicht-Halter-Versicherung, Rechtsschutz für Piloten, Triebwerkversicherung, usw.)
Unter den Sammelbegriff "Spezialversicherungen" können alle Versicherungen gefasst werden, die nur wenige Versicherungsnehmer brauchen oder deren Risikoanalysen besondere Fachkenntnisse erfordern. Lassen Sie sich von uns beraten.
Ein Rahmenvertrag ist eine Vereinbarung zwischen juristischen oder natürlichen Personen, die zum Beispiel eine Zusammenarbeit, ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis oder ein Verkäufer-Käufer-Verhältnis betreffen. Üblicherweise werden Rahmenverträge vereinbart, um zwar grundsätzliche Aspekte der Zusammenarbeit zu regeln, jedoch weiterhin Freiraum für konkrete Einzelfälle zu behalten.
Finanzplanungen
Eine Frühpensionierung sollte gut geplant werden. Denn vor allem finanziell könnte es zu einem Engpass kommen, da die AHV-Beiträge dennoch bis 65 Jahren weiter gezahlt werden müssen. Zudem muss früh genug die AHV angefordert werden, um die Beiträge rechtzeitig zu erhalten. Auch bleibt der Steuersatz gleich hoch. Auf jeden Fall sollte die Frühpensionierung, sowie die normale Pensionierung, frühzeitig geplant werden, nicht nur in finanzieller Hinsicht.
Die Rente bezeichnet die Leistung aus einer gesetzlichen Rentenversicherung. In der Schweiz wäre dies die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Altersrenten erhalten Frauen ab dem 64., Männer ab dem 65. Lebensjahr. Eine Beziehung der Rente vor diesem Alter ist nur unter bestimmten Bedingungen und mit einer Rentenkürzung möglich. Die Rente kann auch bis zu 5 Jahren aufgeschoben werden, wobei je nach Dauer ein Zuschlag auf die Rente erfolgt. Witwe und Witwer erhalten Hinterlassenenrente, wenn sich in ihrem Haushalt ein unmündiges oder in Ausbildung befindliches Kind befindet.
Das finanzielle Kapital setzt sich vor der Pensionierung aus dem finanziellen Erwerb und nach der Pensionierung aus den Renten und den anderen 2 Säulen zusammen. Das Kapital wird auch als Vermögen bezeichnet.
Finanzierungen
Die Hypothek ist ein Darlehen, welches in eine Immobilie investiert wird. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Arten von Hypotheken. Um jedoch eine Hypothek erstmals aufzunehmen, müssen Sie mindestens 20% Eigenkapital mit einbringen. Das aufgenommene Darlehen kann so über die im Vertrag vereinbarte Laufzeit mit einem vertraglich geregelten Zinssatz zurückgezahlt werden. Bei der Wahl der Hypothek werden nicht nur der finanzielle Spielraum, die Risikobereitschaft und die Wünsche des Kreditnehmers berücksichtigt, sondern auch die Aussichten am Kapital- beziehungsweise Geldmarkt.
Ein Kredit ist die Gebrauchsüberlassung von Geld oder vertretbaren Sachen auf Zeit.
Das Leasing jedoch ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag. Es hat aber überwiegend auch eine Bedeutung als Finanzierungsalternative, bei der das Leasingsobjekt vom Leasinggeber beschafft und finanziert wird und dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird.
Aufgrund der steigenden Popularität des Luftverkehrs helfen wir Ihnen gerne bei der Planung und Finanzierung eines Luftfahrzeuges.
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Treuhand
Lassen Sie sich durch die AFS in Steuerfragen beraten. Eine optimale Steuerplanung lohnt sich um die finanziellen Resourcen richtig einsetzen zu können. Gerne helfen wir Ihnen, die alljährliche Steuererklärung auszufüllen.
Die Finanzbuchhaltung ist das A und O für eine gute Grundlage, um die Steuererklärung ausführlich und gründlich auszufüllen. Auch hierbei helfen wir Ihnen gerne weiter.